Zulassung eines Fahrzeuges – Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle

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Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, welches nun zugelassen werden soll – Dafür müssen Sie die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle besuchen und folgende Unterlagen mitbringen:

Zwingend notwendige Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – früher Doppelkarte) – Den 7-stelligen Code bekommen Sie von ihrem Versicherungsanbieter.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – Eine Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Instituts)

Kann der KFZ-Halter bei der Zulassungsstelle nicht persönlich erscheinen, sind folgende Unterlagen mitzubringen

  • Vollmacht
  • Ausweis des KFZ-Halters
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Fahrzeug noch zugelassen?

  • Kennzeichenschilder –  Ist das Fahrzeug noch zugelassen, müssen die Nummernschilder mitgebracht werden.

Tipps und Hinweise:

Bargeld nicht vergessen (bei manchen Zulassungsbehörden ist die Zahlung der Gebühren auch mit der EC-Karte möglich): Je nach Landkreis fallen unterschiedliche Gebühren an.

Zeit mitbringen: Haben Sie keinen Termin vereinbart, kann die Wartezeit bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Stunde und mehr betragen.


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Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen Deutschland – Liste mit allen Kfz-Zulassungsbehörden Deutschlands

Die Seite "Zulassung eines Fahrzeuges – Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle" wurde am 31. August 2013 veroeffentlicht und am 27. August 2014 zuletzt aktualisiert.