Auf Antrag von Mercedes-Benz France hat der oberste französische Verwaltungsgerichtshof heute die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie vom 26. Juli 2013, die Zulassung von Fahrzeugen der Daimler AG für ein halbes Jahr zu verbieten, außer Kraft gesetzt. Frankreich muss die Kompaktmodelle von Mercedes weiter zulassen. Der Conseil d’État bestätigte damit in Paris seine einstweilige Verfügung vom vergangenen August.
Damit hat Daimler im Kältemittelstreit mit Frankreich auf ganzer Linie gewonnen. Das französische Umweltministerium hatte im vergangenen Jahr dem Unternehmen die Zulassung seiner A-, B-, CLA und SL-Modelle verweigert, weil die Schwaben aufgrund sicherheitsrelevanter Bedenken statt des von der EU-Kommission geforderten Kältemittels R1234yf nach wie vor das alte, wenn auch besonders umweltschädliche Mittel R144a verwenden. Zudem habe das Kraftfahrtbundesamt dem Unternehmen erlaubt, neue Modelle mit dem alten Mittel auszustatten, was ebenfalls gegen EU-Regeln verstoße, so die Argumentation. Die Franzosen warfen dem Konzern daher eine unzulässige Umgehung von EU-Vorschriften vor, die Hand in Hand mit einer drohender Belastung der Umwelt gehe.
All das ließ das oberste französische Verwaltungsgericht nun nicht gelten. Es wies außerdem darauf hin, dass die Zulassung von Mercedes-Fahrzeugen nur einen kleinen Teil der Gesamtzulassungen in Frankreich ausmache und das Ministerium daher nicht belegen konnte, dass dadurch eine schwere Beeinträchtigung der Umwelt in Frankreich stattfinde. Aus Stuttgart war zu hören: „Wir freuen uns über das für uns positive Urteil des Gerichts und sehen uns dadurch erneut in unserer Auffassung bestätigt.” Von Hans-Robert Richarz (ampnet/hrr)