Auf Deutschlands Straßen sollen möglichst nur Autofahrer unterwegs sein, die den aktuellen Anforderungen des Verkehrs gewachsen sind. So ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu verstehen, in dem es um einen Autofahrer ging, der seinen Führerschein wegen „Trunkenheit am Steuer“ verloren hatte. Das hat den Mann offenbar so belastet, dass er zwölf Jahre lang „abstinent“ blieb. Dann aber sollte es Knall auf Fall gehen.
Die Verkehrsbehörde weigerte sich aber, ihm sofort wieder die Fahrerlaubnis zu erteilen. Zwölf Jahre ohne Fahrpraxis seien einfach zu lang. Er habe zunächst sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung noch einmal zu absolvieren. Erst danach würde über seinen Antrag entschieden. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an: Über einen solch langen Zeitraum müsse davon ausgegangen werden, dass die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ verloren gegangen seien. (VwG Düsseldorf, 14 L 418/13) Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter