Retten – Löschen – Bergen. Die drei Hauptaufgaben der Feuerwehr – unabhängig davon, ob das freiwillig oder berufsmäßig geschieht. Die Einsätze der Brandschützer sind für die Betroffenen üblicherweise kostenlos. Stellt sich jedoch heraus, dass ein „Tatü-tata“ grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, so zahlt der Verursacher. Darüber kann es dann genauso zum Streit kommen wie über die Frage, ob die Dimension eines Einsatzes überhaupt angemessen war. Aktuelle Fälle, die vor Gericht „gelöscht“ werden mussten: So hatte das Amtsgericht München darüber zu entscheiden, ob eine Schwesternschülerin die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zu zahlen hatte, den sie durch „vergessene Kroketten“ ausgelöst hatte.
Die junge Frau beabsichtige, sich in ihrem Zimmer in der Klinik die Kartoffelprodukte zuzubereiten. Sie schlief ein, und die Kroketten kohlten vor sich hin. Dabei entwickelten sie einen derart starken Rauch, dass insgesamt 23 Mann mit 4 Autos von der Klinik-Feuerwehr anrückten. Die Wehr verlangte später 900 Euro von der Schülerin – zu Recht, wie das Gericht feststellte. Sie könne nicht argumentieren, der Einsatz sei „unverhältnismäßig“ gewesen. Schließlich sei die Feuerwehr „im Interesse der jungen Frau tätig geworden“. (AZ: 133 C 5875/11) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)