Ab 1. Juli Mitführpflicht von Warnwesten

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in Deutschland jeder Fahrzeugführer eine Warnweste mitführen und sie im Notfall anziehen. Die neue Regelung gilt für alle zugelassenen Pkw, Lkw und Busse.

Bei Pannen oder Unfällen kann eine Warnwesten die eigene Sicherheit erhöhen. Die Träger einer hochwertigen Weste sind bei Dämmerung auf eine Entfernung bis 150 Meter gut erkennbar; ohne Weste reicht die Sichtbarkeit bis maximal 80 Meter. Retroreflektierende Materialien strahlen das Licht direkt zur Quelle zurück und streuen es nicht in andere Richtungen.

Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D.: „Diese Zahlen verdeutlichen den Nutzen einer guten Warnweste. Andere Verkehrsteilnehmer nehmen die Menschen von weitem wahr und können ihr eigenes Fahrverhalten anpassen. Sie müssen nicht schlagartig bremsen oder ausweichen.“

Die Weste lagern Autofahrer am besten im Innenraum unter dem Fahrersitz oder in der Tasche an der Rückenlehne. Dadurch ist sie im Notfall griffbereit und kann rasch übergezogen werden. Vorgeschrieben ist eine Warnweste pro Fahrzeug; die DVW empfiehlt eine zusätzliche Weste für eine Begleitperson.

Laut § 53a StVZO müssen die Warnwesten der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Sie sind in den Farben rot, gelb oder orange erhältlich. (dpp-AutoReporter)

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Die Seite "Ab 1. Juli Mitführpflicht von Warnwesten" wurde am 3. Juni 2014 veroeffentlicht und am 3. Juni 2014 zuletzt aktualisiert.