Verkehrsschilder müssen von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden – „koste es, was es wolle“. Hier kostete es einen Autofahrer 324 Euro und einen Monat Fahrverbot, weil er ein Verkehrsschild ignoriert hatte, das ihm als maximal erlaubte Geschwindigkeit 60 km/h vorgab. Er wusste aber, dass dies auf die – inzwischen geräumte – Baustelle auf der Autobahn bezogen war, weshalb er sicher war, 113 km/h schnell unterwegs sein zu dürfen. Durfte er aber nicht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Anordnung der Verkehrsbehörde, weil ein Verkehrsschild zu befolgen sei – auch wenn es an sich keinen Sinn mehr mache, das zu tun. Ins Deutsche übersetzt: Verkehrsteilnehmer dürften nicht nach dem Sinn der Aufstellung eines Verkehrsschildes fragen… (OLG Düsseldorf, 2 RBs 115/14) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)