Kfz-Haftpflichtversicherung: Das Warten auf die Ermittlungsakten ist zu zeitaufwendig…

Sechs Wochen Zeit müssen bei einem Verkehrsunfall geschädigte Autofahrer der generischen Kfz-Haftpflichtversicherung im Regelfall einräumen, ehe sie den Ersatz ihrer Reparaturaufwendungen bezahlt bekommen. Weigert sich der Versicherer jedoch, weil er noch „keinen Einblick in die Ermittlungsakten“ erhalten habe und verzögert sich dadurch das Verfahren um unbestimmte Zeit, so hat die Kfz-Haftpflichtversicherung die Gerichtskosten zu tragen, auch wenn sie dagegen einwendet, gegen ihre Einstandspflicht doch gar nicht angegangen zu sein, so dass das Klageverfahren an sich überflüssig gewesen sei.

Anders das Oberlandesgericht Stuttgart: Der Haftpflichtversicherer habe sich über seinen Versicherungsnehmer über den Sachverhalt unterrichten lassen können. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, sei grundsätzlich nicht geboten beziehungsweise nicht erforderlich. Zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen sei „und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde“. (OLG Stuttgart, 3 W 46/13) (So auch schon: OLG Dresden, 7 U 499/09) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die Seite "Kfz-Haftpflichtversicherung: Das Warten auf die Ermittlungsakten ist zu zeitaufwendig…" wurde am 8. Juli 2014 veroeffentlicht und am 8. Juli 2014 zuletzt aktualisiert.