Das Landgericht München II hat entschieden, dass bei einem Kfz-Abschleppvorgang sowohl der Abschleppende als auch der Abgeschleppte gleichermaßen dafür verantwortlich sind, dass beim Transport eines Fahrzeugs nichts schief geht. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie Laien sind. Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden, so haften beide gleichermaßen.
In dem konkreten Fall wollte ein Mann das Auto einer Freundin abschleppen, und er befestigte das Abschleppseil (nachdem der Frau das nicht gelungen war). Er schraubte die Abschleppöse aber nicht weit genug ein, so dass sie beim Anfahren riss. Dadurch schnellte das hintere Fahrzeug auf das vordere und beschädigte es. Das falsche Einschrauben der Öse wiege genauso schwer wie die Tatsache, dass die Fahrerin des abgeschleppten Wagens die Bedienungsanleitung nicht beachtet habe, was in ihrer Verantwortung gelegen hätte. (LG München II, 8 S 1561/13) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)