Ein Autofahrer, der auf der Autobahn einen Lkw überholt, kann Schadenersatz gegen den Betreiber eines Schneeräumdienstes verlangen, wenn eines seiner Fahrzeuge auf der anderen Seite der Autobahn Eisbrocken aufwirbelt, die den Pkw treffen und beschädigen. Im konkreten Fall ging es um mehr als 1.000 Euro, die der Pkw-Halter vom Räumdienst verlangte.
Zu recht, wie das Oberlandesgericht Koblenz meint. Denn ein Sachverständiger hatte ermittelt, dass der Schneepflug nicht mit einer angemessenen Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist und deswegen die Eisbrocken überhaupt so weit fliegen konnten. Der Schneeräumdienst kann nicht argumentieren, es habe sich um ein „unabwendbares Ereignis“ gehandelt. (OLG Koblenz, 12 U 95/12) Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter