Der Streit über das neue Klimaanlagen-Kältemittel eskaliert. Nach einem Bericht von Spiegel Online erhalten die Mercedes Modelle der A-, B- und SL-Klasse, die nach dem 12. Juni produziert wurden, derzeit von den französischen Behörden keine Zulassung.
Für diese Modelle erhielten die Stuttgarter vor kurzem eine erweitere Typengenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt. Die französischen Behörden hätten diese erweiterte Typengenehmigung noch nicht anerkannt. „Wir können uns nicht erklären, warum die Registrierung in Frankreich noch nicht vorgenommen wurde“, sagte der Mercedes-Sprecher. Normalerweise sei die Entscheidung des KBA automatisch europaweit gültig, und „ein rein formeller Akt“.
Faktisch bekommen die betroffenen Neuwagen damit in Frankreich kein Nummernschild beziehungsweise keine Zulassungserlaubnis mehr. Ein mit dem Vorgang vertrauter hochrangiger EU-Beamter erläuterte laut Spiegel Online, Frankreich habe die Zulassung einiger Mercedes-Modelle eingestellt, da die Klimaanlagen mit dem nach EU-Vorschriften unzulässigen Kühlmittel R134a ausgerüstet seien. Das französische Transportministerium habe die EU-Kommission über ihr Vorgehen in dieser Woche informiert, sagte der Insider.
Mercedes befinde sich bereits im Gespräch mit den französischen Behörden, sagte der Sprecher der Stuttgarter, weitere Infos habe er jedoch noch nicht erhalten.
Die EU schreibt für Fahrzeuge mit einer nach 2011 erteilten Typgenehmigung ein weniger klimaschädliches Kältemittel vor. Diese Richtlinie gilt seit Jahresbeginn. In Frage kommt derzeit einzig das Kältemittel R1234yf. Daimler weigert sich jedoch, dieses von den US-Konzernen Dupont und Honeywell entwickelte Gas in die Klimaanlagen einzufüllen: Das Gas sei bei Unfällen und Leckagen des Klimasystems zu gefährlich, da es sich im heißen Motorraum entzünde und dann ätzende Säure freisetze.
Daimler rüstet daher seine komplette Fahrzeugflotte wie gewohnt mit dem klimaschädlichen Kältemittel R134a aus, obwohl dieses Gas seit Jahresbeginn in einigen Mercedes-Modellen – jenen mit einer nach 2011 erteilten Typgenehmigung – verboten ist. Dies betrifft die neuen Kompaktwagen-Modelle der A- und B-Klasse sowie das neue Modell des Sportwagens SL. In den Vorgängermodellen der Baureihen war auf Grundlage der früher erteilten Typgenehmigungen die Nutzung des Kühlmittels R134a erlaubt. (Auto-Reporter.NET/hhg)