Toter Winkel: Im Zweifel aufs Vorrecht verzichten

Toter Winkel. Foto: ADAC

Unfälle zwischen Lkw und Radfahrern bzw. Fußgängern verursachen regelmäßig schwerste und oft auch tödliche Verletzungen. An Kreuzungen entstehen besonders gefährliche Situationen, wenn Trucker beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer im toten Winkel übersehen. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Straßenwesen gab es 2012 in Deutschland 650 Abbiegeunfälle mit Personenschaden zwischen Lkw und Radfahrern, 30 davon endeten tödlich.

Die Sicht zur Seite und nach hinten ist in einem Lkw stark eingeschränkt. Zahlreiche Spiegel sollen dies ausgleichen. Ein Toter Winkel bleibt aber dennoch bestehen. Abbiegen erfordert deshalb höchste Aufmerksamkeit der Lkw-Fahrer, damit sie Fußgänger oder geradeaus fahrende Radfahrer nicht übersehen und gefährden.

Zur eigenen Sicherheit sollte man sich als Fußgänger oder Radfahrer nicht im toten Winkel aufhalten, warnt der ADAC. Das heißt beispielsweise an einer roten Ampel besser hinter als neben einem Lkw stehenzubleiben und zu warten, bis dieser ganz abgebogen ist. Im Zweifelsfall sollte lieber auf das Vorrecht verzichtet und dadurch ein Zusammenstoß vermieden werden. (ampnet/nic)

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Die Seite "Toter Winkel: Im Zweifel aufs Vorrecht verzichten" wurde am 12. August 2015 veroeffentlicht und am 12. August 2015 zuletzt aktualisiert.