Foto: Euro NCAP crasht den Renault Twizy.
Euro NCAP hat ultrakompakte Vierradfahrzeuge eingeschränkten Crahstests unterzogen – mit teilweise besorgniserregenden Ergebnissen und ernsthaften Risiken von lebensbedrohlichen Verletzungen. Die getesteten Modelle sind Ligier IXO, Renault Twizy 80, Tazzari Zero und der Golfwagen Villager 2+2 LSV.
Euro NCAP hat die Vierradler einem Frontalaufprall mit 50 km/h gegen einen Wabenkörper vor einem Betonblock und einem Seitenaufprall durch einen Wabenkörper unterzogen.
Ligier und Tazzari weisen große Schwächen ihrer Rückhaltesysteme im Frontaltest auf. Im Ligier IXO riss der obere Anlenkpunkt des Sicherheitsgurts aus der Karosseriestruktur, sodass der Dummy ungebremst aufschlug – mit entsprechend hoher Verletzungsgefahr. Im Tazzari brach ebenfalls der Fahrer-Sicherheitsgurt und der Dummykopf traf mit einer Wucht auf das Lenkrad, die zu schwersten bis tödlichen Verletzungen bei einem Menschen geführt hätte. Die Struktur des Villager brach beim Frontalaufprall praktisch komplett zusammen.
Am besten, aber lange nicht gut schnitt noch der Renault Twizy ab: Das Quad-ähnliche Elektrogefährt wird als einziger Proband serienmäßig mit Airbag ausgerüstet. Seine steife Karosseriestruktur und das Rückhaltesystem führten aber zu einigen gefährlich hohen Blindwerte.
In den letzten Jahren wurde diese neue Kategorie ultrakompakter Fahrzeuge, die sich in großstädtischen Gebieten als Alternative zu Motorrädern oder Autos anbieten, in Europa entwickelt. Obwohl für den Straßenverkehr zugelassen, musste diese Art von Kraftfahrzeugen (Einstufung Klassen L7e und L6e) bisher keinem strengen Crash-Tests standhalten, wie er für vollwertige Autos üblich ist. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (L6e) sind auf 45 km/h begrenzt. „Schwere“ Vierradfahrzeuge (L7e) sind nicht begrenzt und können Tempo 100 erreichen. Auch Fahrzeuge mit sehr niedrigen Maximalgeschwindigkeiten als L7e eingestuft, wenn ihre Masse 350kg überschreitet.
Euro NCAP -Generalsekretär Michiel van Ratingen sagt: „Es ist beunruhigend, das Crashtests hier nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Die vierrädrigen Kraftfahrzeuge erreichen ein Sicherheitsniveau, das weit unter dem der Personenwagen liegt. Auch wenn sie formal Rechtsnormen erfüllen, fehlt diesen Fahrzeugen die Mindestsicherheitsausrüstung, die für Personenkraftwagen in Europa als Standard selbstverständlich ist.“ (dpp-AutoReporter/wpr) Foto: EuroNCAP/dpp-AutoReporer