Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad aufgegriffen wird und nicht rechtzeitig ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, dem kann auch der Autoführerschein entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt betont und dabei den Eilantrag eines Betroffenen abgelehnt (Az. 3 L 636/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradfahrer mit 1,73 Promille im Blut erwischt. Daher wurde dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Da er der Untersuchung nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern ihm ebenso das Fahrradfahren untersagt.
Das Verwaltungsgericht Neustadt aber lehnte seinen Eilantrag gegen den Behördenbescheid ab. Eine Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lasse darauf schließen, dass der Betroffene häufiger viel Alkohol konsumiert. Die Führerscheinbehörde tat also Recht daran, ihm aufzuerlegen, mit einer MPU seine Verkehrstauglichkeit prüfen zu lassen. Ebenso konnte sie ihm die Fahrerlaubnis entziehen, als er dem nicht nachkam – so das Gericht. (ampnet/nic)