Wer bei seiner eigenen Ebay-Auktion als Höchstbieter gewinnt, hat an den nächsthöchsten Bieter Schadenersatz zu zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, indem es ein Scheingebot für nichtig erklärte und dem ehrlichen Kaufinteressenten knapp 7500 Euro zusprach (Az. 12 U 51/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bot jemand auf einen privaten Gebrauchtwagen bei Ebay maximal 8000 Euro. Sein aktuelles Höchstgebot lag bei lediglich 2500 Euro, bis sein Maximalgebot kurz vor Ende doch überboten wurde. Das Auto hatte der Verkäufer aber bereits in drei vorherigen Auktionen in Ebay eingestellt. Und jedes Mal kam das Höchstgebot vom selben Ebay-Mitglied, das auch diese Auktion wieder gewann. Der ehrliche Bieter vermutete daher, dass der Verkäufer des Pkws mit einem zweiten Konto einfach selbst mitgeboten hatte, weil ihm das Höchstgebot der Auktion einfach zu niedrig war.
Der ehrliche Bieter aber wollte sich die offensichtliche Manipulation nicht gefallen lassen. Ohne die Scheinbieterei hätte er das Auto für 2500 Euro rechtmäßig gekauft. Da es aber noch 10 000 Euro Wert gewesen sei, sei ihm ein Gewinn in Höhe der Differenz über 7500 Euro entgangen. Diesen Schadenersatz verlangte daher der Bieter vom Verkäufer. Hier gab ihm das Oberlandesgericht Frankfurt am Main recht. (ampnet/nic)