Urteil: Eltern haften für nicht angeschnalltes Kind

Eltern müssen laut aktueller Rechtsprechung auch während der Fahrt immer wieder kontrollieren, ob der Nachwuchs weiterhin angeschnallt ist. So entschied das Oberlandesgericht Hamm kürzlich im Falle eines Autofahrers, der in einer Verkehrskontrolle mit einem 40 Euro-Bußgeld belegt wurde, weil seine vierjährige Tochter den Sicherheitsgurt in ihrem Kindersitz gelöst hatte. Von dem Bußgeld befreite den Betroffenen auch nicht der Hinweis, dass sich das Mädchen bis zu jenem Zeitpunkt noch nie eigenständig abgeschnallt habe.

Die Richter begründeten ihren Spruch mit der besonderen Fürsorgepflicht von Autofahrern gegenüber ihren Mitfahrern. Hierunter fällt nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch die Verpflichtung, während einer Autofahrt kontinuierlich zu überprüfen, ob mitfahrende Kinder tatsächlich mit dem Gurt gesichert sind oder diesen möglicherweise unbemerkt abgelegt haben. Stellt der Fahrer nicht sicher, dass die jungen Beifahrer angeschnallt sind, verletzt er seine verkehrsrechtliche Fürsorgepflicht und kann dafür mit einer Geldbuße von 40 Euro bestraft werden.

Sollte der Fahrer sich nicht dazu in der Lage sehen, eine solche dauerhafte Kontrolle sicherzustellen, so muss er nach Meinung der Richter eine Begleitperson mit dieser Aufgabe betrauen. Gerade bei Kindern sei es besonders wichtig, darauf zu achten, dass sie mit dem Gurt gesichert sind, betont die HUK-Coburg. Denn die kleinen Autoinsassen können wegen ihres geringen Körpergewichts nicht nur bei einem Unfall leicht durch das Fahrzeug geschleudert werden. (ampnet/nic)

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Die Seite "Urteil: Eltern haften für nicht angeschnalltes Kind" wurde am 26. März 2014 veroeffentlicht und am 26. März 2014 zuletzt aktualisiert.