Wer die medizinisch-psychologische Untersuchung verweigert, nachdem derjenige nicht zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, dem darf die Fahrerlaubnis schließlich entzogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az. 1 L 442/15.NW).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann seine Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdelikts verloren. In der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) gab der er an, zukünftig nur noch kontrolliert und zu konkreten Anlässen zu trinken. Daraufhin bekam er den Führerschein wieder zurück. Drei Jahre später allerdings griff die Polizei den Mann betrunken auf, als er mit 1,79 Promille orientierungslos und schwankend auf einer Autobahn lief. Die zuständige Behörde schickte ihn daraufhin erneut zu einer MPU. Als der Mann sich weigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Durch seinen jüngeren Aussetzer seien erneut Zweifel an seiner Fahreignung entstanden. Auch wenn er aus einem konkreten Anlass heraus so betrunken gewesen sein sollte, spreche der Promillewert und die Situation auf der Autobahn gegen kontrollierten Alkoholgenuss. An der MPU kommt der Mann also nicht vorbei, wenn er seinen Führerschein retten will, so das Verwaltungsgericht. (ampnet/nic)