Für den Nachweis einer Kollisionsabsprache zwischen Unfallbeteiligten ist nicht unbedingt eine lückenlose Gewissheit erforderlich. Um einen fingierten Verkehrsunfall zu entlarven, reichen mehrere Indizien aus, die dafür sprechen. Das entspricht laut Landgericht Köln der gängigen Rechtsprechung. Es sprach daher eine beklagte Versicherung von jeglicher Leistung frei (Az. 7 O 301/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, rammte der Fahrer eines Mietwagens nachts in einer verkehrsarmen Einbahnstraße ein parkendes Auto. Er rief die Polizei und gab an, ihm sei plötzlich ein Fahrradfahrer ohne Licht entgegengekommen. Deshalb habe er nach links ausweichen müssen. Als der Radfahrer nicht ermittelt werden konnte, vermutete die Versicherung einen vorgetäuschten Unfall. Dagegen klagte der Besitzer des geparkten Autos.
Das Landgericht Köln teilte jedoch die Auffassung der Versicherung und sah eine Reihe von Indizien, die für einen Versicherungsbetrug sprachen. Ein lückenloser Nachweis wurde in diesem Fall nicht als erforderlich gesehen. Wenn auch die Indizien einzeln betrachtet den Verdacht nicht begründeten, so ergebe dagegen ihre Kette einen mehr als deutlichen Hinweis auf eine Absprache. So geschah der Unfall knapp vor Mitternacht im verkehrsarmen Wohngebiet, wo selten Augenzeugen vorhanden sind. Unfallfahrzeug ist meist ein vollkaskoversicherter Mietwagen. Der Verursacher ist idealerweise nicht ermittelbar. Zudem kannten sich Mietwagenfahrer und Geschädigter, was beide auch erst im Laufe des Verfahrens zugaben. Letztlich schien auch das scharfe Ausweichen nach links nicht nachvollziehbar. Auch die Polizisten sagten aus, dass ein einfaches Abbremsen die logische Reaktion gewesen wäre und somit der Unfall auch nicht passiert wäre. (ampnet/jri)