Wer seinen Führerschein verliert und anschließend weitere Verkehrsverstöße begeht, startet nicht mit einem vorbelasteten Punktekonto, wenn die Fahrerlaubnis neu erteilt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 4 K 971/12) entschieden und erklärte damit die kostenpflichtige Verwarnung der Führerscheinbehörde für rechtswidrig.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, verlor ein Lkw-Fahrer seinen Führerschein, da er die Höchstgrenze von 18 Punkten erreicht hatte. Danach wurde er mehrmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und ist dafür bereits rechtskräftig verurteilt und bestraft worden. Daraufhin unterzog er sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und erlangte aufgrund des positiven Gutachtens seinen Führerschein zurück.
Als der Fahrer aber erneut einen Punkt wegen zu schnellen Fahrens bekam, verwarnte ihn die Führerscheinstelle wegen seines Punktestands von insgesamt 13 Punkten mit einem Gebührenbescheid über 21 Euro. Dagegen legte der Führerscheininhaber Widerspruch ein. Seiner Meinung nach habe er lediglich einen Punkt, denn mit der Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis wurden alle vorherigen Punkte gelöscht. Die Behörde war anderer Ansicht und lastete ihm die Punkte für das Fahren ohne Fahrerlaubnis an.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem Kläger schließlich recht und stellte klar, dass eine wiedererlangte Fahrerlaubnis, die aufgrund einer positiven MPU neu erteilt wurde, mit leerem Punktekonto startet. (ampnet/nic)