Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (Az. 4 StR 453/13).
Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Führer einem Motorradfahrer absichtlich hinten reingefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet. Der Bike hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.
Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann. (ampnet/jri)
Also nach der Logik ist es kein Totschlag wenn ich auf jemanden schiesse, da ja erst der Aufprall der Kugel zum Tod fuehrt und nicht schon das Abfeuern der Waffe. Das Bombenlegen und zuenden ist nicht strafbar da ja erst die Druckwelle der Explosion zu Tod und Verstuemmelung fuehrt. Jemandan auf Bahngleise schubsen ist keine Koerperverletzung da ja erst das ueberfahren werden von der Bahn zum Tod fuehrt, also waehre der Bahnfahrer schuld.