Fährt ein Inline-Skater auf der linken Fahrbahnseite mittig (also auf der Gegenfahrbahn) in einer nicht gut einsehbaren Linkskurve, und wird sie von einem entgegenkommenden Auto erfasst (und schwer verletzt), so kann sie nicht durchsetzen, dass sie vollen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld vom Pkw-Fahrer (beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) erhält.
Das gelte jedenfalls dann, wenn sie nicht beweisen kann, dass der Pkw-Fahrer „falsch ausgewichen“ und mit „nicht angepasster überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen sei. Sie könne allerdings verlangen, dass die Betriebsgefahr des Kfz angerechnet wird. Auf 75 Prozent ihres Schadens und ihrer Forderung blieb sie aber sitzen. (OLG Hamm, 9 U 1/13) Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter