Richtungspfeile in einem Kreisverkehr sind bindend – und nicht nur Empfehlungen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor, in der es in einem Kreisel zu einem Zusammenstoß zweier Autos gekommen war, weil sich eine Autofahrerin nicht an die Pfeile gehalten hatte. Sie war in einem mehrspurigen Kreisverkehr auf einer ausgewiesenen Abbiegespur unterwegs.
Ein anderer Fahrer konnte gemäß den Pfeilen in seiner Spur geradeaus fahren oder nach rechts. Als er abbog, kam es zum Unfall, weil die Frau im Kreisverkehr weiterfuhr. Das Gericht gab der Frau die alleinige Schuld an dem Unfall, da die Pfeile eine Fahrtrichtung verbindlich anordnen. Daher hätte die Frau nicht geradeaus fahren dürfen. (BGH, VI ZR 161/13) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)