Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz auf alle Wirbeltiere ausgeweitet. Da in der Vollkaskoversicherung jeder Unfallschaden versichert ist, reguliert diese Versicherung ebenfalls Schäden nach einem Wildunfall. Für eine schnelle Schadenbearbeitung ist vor allem die Wildbescheinigung des Försters oder Jagdpächters wichtig; hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
- Absichern der Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Wildbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Dies ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Den Versicherer anrufen, bevor Reparaturen am Pkw vorgenommen werden.
Die Versicherer raten den Autofahrern daher, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise der Situation anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren. Wenn Wild am Straßenrand auftaucht, kann es oft durch Hupen verscheucht werden. Das Blenden mit dem Fernlicht verwirrt die Tiere hingegen, sie verlieren die Orientierung und laufen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu. Riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer im Ernstfall vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier. Wurde das Tier bei der Kollision verletzt oder getötet, sollte man es wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen. Das ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. (dpp-AutoReporter)